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Im unten stehenden Dokument des niedersächsischen Kultusministeriums finden sich detailliert alle Regelungen, die ab dem heutigen Tag, dem 02. November 2020, in den Schulen gelten.

Insbesondere in den Unterpunkten d) und e) werden die Voraussetzungen beschrieben, um vom Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung befreit zu werden. Ein pauschales Attest reicht nicht aus. Die Folgen des Tragens bzw. der konkrete Grund müssen zwingend dargelegt werden. Punkt e) muss vollumfänglich erfüllt werden.

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