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Liebe Eltern,
am Wochenende hat das Ministerium den Schulleitungen die Möglichkeit eröffnet, auf bewertete schriftliche Arbeiten und Ersatzleistungen in den Kurzfächern der Jahrgänge 5-11 zu verzichten.
Das ist ein mutiger Schritt, galt doch bis jetzt immer die Verpflichtung, schriftliche Leistungen, also Klassenarbeiten und Klausuren, in allen Fächern schreiben zu müssen.


Ich habe gemeinsam mit der Schulleitungsrunde entschieden, am Humboldt-Gymnasium von dieser Möglichkeit in vollem Umfang Gebrauch zu machen. Ich will Ihnen auch gerne erklären, warum: Viele Kinder und Jugendliche sind aus unserer Sicht durch diese zahlreichen Szenarienwechsel und das sich stets wandelnde Regelsystem gestresst und verunsichert. Sie haben schon lange keinen regelmäßigen Schulalltag gehabt. Auch im Wechselmodell B, das nun erst einmal Bestand haben soll, ist ja auch keine richtige stabile Alltagsstruktur gegeben.
Da ist aus meiner Sicht alles gut, was Druck und Stress nimmt. Ich finde es sehr gut, wenn weniger Arbeiten geschrieben werden müssen und dafür mehr Gelegenheit ist, Lernrückstände aufzuarbeiten, wichtigen Lernstoff zu vertiefen, Fragen zu beantworten oder einfach ein bisschen Zeit für das soziale Miteinander im schulischen Umfeld zu haben.

Folgende Regelungen gelten ab sofort:
 - Jahrgänge 5-10: Klassenarbeiten müssen in den Hauptfächern geschrieben werden (Mathe, Deutsch, Fremdsprachen) und in Fächern, die NUR im 2. Halbjahr unterrichtet werden (epochale Fächer). Für die entfallenen Arbeiten müssen KEINE Ersatzleistungen erbracht werden.
 - Für den Jahrgang 11 gilt zusätzlich: Klausur in Politik.
 - Ende Mai wird allen Schüler*innen ihr Leistungsstand mitgeteilt. Wer sich in einem Fach verbessern möchte, bekommt die Gelegenheit dazu.
 - Es werden höchstens 2 Klassenarbeiten/Klausuren pro Woche geschrieben.
 
Eine Benotung erfolgt natürlich am Ende des Schuljahres. Es wird eine Ganzjahresnote erteilt und so liegt auch in jedem Fach eine schriftliche Leistung vor. Aus diesem Halbjahr fließen in die Note die Ergebnisse aus dem Distanzlernen und die Mitarbeit aus dem Präsenzunterricht ein.
Für die Versetzung hat das Ministerium auch Erleichterungen vorgesehen: Die Ausgleichsregelung (2 Fünfen durch 2 Dreien auszugleichen) wird in jedem Fall angewandt und den Schüler*innen werden mündliche Nachprüfungen angeboten für den Fall, dass sie 2 Fünfen haben, die sie nicht ausgleichen können.
 
Ich bin sehr froh, dass wir nun rechtliche Grundlagen haben, die für die Bewertung und Versetzung den herausfordernden Lernbedingungen der Schüler*innen Rechnung tragen und die uns die Möglichkeit geben, in den kommenden Wochen stärker noch als bisher die pädagogischen Belange in den Blick nehmen zu können.
Bitte unterstützen auch Sie, liebe Eltern, Ihre Kinder dabei, die Erleichterungen zu nutzen, eventuelle Lernrückstände aufzuarbeiten und  Lernroutinen beizubehalten.


Ich grüße Sie sehr herzlich!
Dr. Barbara Conring, Schulleiterin