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Im Rahmen des globalen Klimastreiks findet am 03.03.23 um 13.30 Uhr eine Demonstration in Hameln statt. Laut den Vorgaben der Landesschulbehörde ist es möglich, Schülerinnen und Schüler, die eventuell eine Unterrichtsverpflichtung haben, an der Demo teilnehmen zu lassen, indem sich Lehrkräfte bereit erklären, mit diesen Schülern, zusammengesetzt aus den verschiedenen Klassen und Kursen, zu dem Klimastreik zu gehen. Lehrkräften ist es erlaubt, an Demonstrationen mit ihren Schülern teilzunehmen, wenn die Demonstration in einem unterrichtlichen Zusammenhang steht.Eine kurzzeitige Beurlaubung wegen der Teilnahme an einer Demonstration kann nur dann ausnahmsweise erteilt werden, wenn das mit der Demonstration verfolgte Ziel nicht mehr nach Beendigung des Unterrichts, also in der Freizeit, verwirklicht werden kann und zugleich das Anliegen der Demonstration dem Bildungsauftrag der Schule entspricht und entsprechend schutzwürdig ist.

Ein Antrag auf Beurlaubung wäre durch den volljährigen Schüler/die volljährige Schülerin oder ansonsten durch die Erziehungsberechtigten rechtzeitig vorab schriftlich mit der Angabe der Gründe für die Beurlaubung bei der Schulleitung einzureichen.