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Leistungsmessung und Bewertungsmaßstäbe:

Grundsätzlich wird unterschieden zwischen schriftlichen und sonstigen, sog. „fachspezifischen“ Leistungen, wozu neben der mündlichen Mitarbeit auch Vokabel- und Grammatiktests, Projektarbeiten, Präsentationen, etc. gehören.

  • In den Jahrgängen 5 bis 8 werden seit Beginn des Schuljahres 2016/17 die schriftlichen Leistungen (grundsätzlich zwei Klassenarbeiten pro Halbjahr) mit 40%, die sonstigen Leistungen mit 60% gewichtet.
  • In den Jahrgängen 9 und 10 tragen die beiden Leistungsbereiche in etwa gleich viel zur Gesamtnote bei.
  • In den Klassenstufen 6, 8 und 10 wird jeweils die letzte Klassenarbeit durch eine sog. „Sprechprüfung“ ersetzt.
  • In Jahrgang 11 werden im ersten Semester eine Klausur und im zweiten Semester zwei Klausuren geschrieben, sodass im ersten Semester die schriftliche Leistung 40% und die sonstigen Leistungen mit 60 % gewichtet werden und im zweiten Semester die beiden Leistungsbereiche gleich viel zur Gesamtnote beitragen.
  • In der Q1 wird im ersten Semester die zweite schriftliche Klausur durch eine Sprechprüfung ersetzt (nur für P4 und P5 / grundlegendes Anforderungsniveau).
  • In der Kursstufe hängt die Gewichtung von der Zahl der jeweils geschriebenen schriftlichen Arbeiten sowie der Länge des Semesters ab. Für die aktuelle Q1 gilt folgende Regelung: erstes und viertes Semester 50/50, zweites und drittes Semester 40/60.

Grundsätzlich gilt wie in allen Fächern: Eine Zeugnisnote ist kein Abbild arithmetischer Durchschnittswerte, sondern grundsätzlich eine pädagogische Entscheidung! Insofern sind die genannten Gewichtungen lediglich eine grobe Orientierung.

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