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Absprachen zur Leistungsbewertung und Zensurengebung

Gewichtung der schriftlichen und mündlichen Leistungen:
Die Bewertung der schriftlichen Leistungen (Klassenarbeiten und Klausuren) geht im Regelfall zu 50% in die Benotung der Leistungen im Fach Deutsch ein. Ausnahme: Sollte in einem Halbjahr nur eine Klausur geschrieben werden, geht diese schriftliche Leistung zu 40% in die Benotung der Gesamtleistung ein. Zu mündlichen und anderen fachspezifischen Leistungen zählen z.B. Beiträge zum Unterricht, Unterrichtsdokumentationen (z.B. Mappe, Protokoll, Lesetagebuch), Präsentationen, Ergebnisse von Partner- und Gruppenarbeiten sowie Langzeitaufgaben und Lernwerkstattprojekte.

Bewertung der sprachlichen Richtigkeit in Aufsätzen:
Ab Klasse 6 ist die Sprachrichtigkeit (Rechtschreibung, Zeichensetzung, Grammatik, Satzbau) in Relation zur Differenziertheit von Wortgebrauch und Syntax in die Bewertung der einzubeziehen (vgl. KC, S.32 – 33). Ergänzend hierzu hat die Fachkonferenz des Humboldt-Gymnasiums beschlossen, dass die Ausprägung der sprachlichen Leistungen bei der Bewertung der Aufsätze deutlich sichtbar gemacht werden sollte.

Ferner gelten zur Leistungsfeststellung und Leistungsbewertung im Fach Deutsch die Vorgaben im Kerncurriculum, Kapitel 4 (S.32-25), formulierten Grundsätze.

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