Update (15.12.): Aus schulorganisatorischen Gründen müssen die Freistellungsanträge für die Zeit vom 20.12.21-22.12.21 bis spätestens Freitag, 13.10 Uhr, im Sekretariat eingegangen sein.

 

Liebe Mitglieder der Schulgemeinschaft!
Das Ministerium hat uns soeben über die Regelungen im Zusammenhang der Weihnachtsferien informiert.
Es wird keine vorgezogenen Ferien geben, die Ferien beginnen am 23.12.21!
In den letzten drei Tagen vor den Ferien findet regulärer Unterricht statt, auch die in den Klassen geplanten Weihnachtsfeiern und Wichtelaktionen werden realisiert werden können.
Klassenarbeiten dürfen in den letzten drei Tagen nicht geschrieben werden (Ausnahme: Nachschreibtermine). Geplante Arbeiten müssen verschoben werden. Im Einzelfall werden sie vorgezogen werden,  sollte dies der Fall sein, wird die Fachlehrkraft die Schüler*innen umgehend informieren. Manche Arbeiten werden in der Woche nach den Weihnachtsferien geschrieben werden müssen.
Für Familien, die es für dringend erforderlich halten, sich ab dem 20.12.21 in freiwillige Isolation zu begeben, gibt es die Möglichkeit, ausnahmsweise die Befreiung vom Präsenzunterricht zu beantragen. Ein Antrag dafür hängt an. Beachten Sie bitte, dass in der Zeit kein Distanzlernen angeboten werden wird. Den versäumten Lernstoff müssen die Kinder eigenständig nachholen.
Der Brief bietet auch einen Ausblick auf die Zeit nach den Ferien. Wir beginnen wir mit einer fünftägigen Testung. Bitte melden Sie sich umgehend bei uns, wenn ein Test positiv ausfällt! Wir müssen dann sofort eine Gruppentestung veranlassen.
Außerdem gilt ab Januar in der Schule für ALLE Kinder die Pflicht zum Tragen einer medizinischen oder einer FFP2-Maske.
Leider kann ich Sie dieses Jahr nicht zum Schulweihnachtsgottesdienst einladen. Aufgrund der geltenden Bestimmungen feiern wir mit Schüler*innen und Lehrer*innen in der Schule. Im nächsten Jahr sind Sie uns hoffentlich wieder willkommen!


Mit freundlichem Gruß und guten Wünschen für eine schöne Adventszeit,
Barbara Conring

Ministerbrief vom 10.12.2021

Formular zur Befreiung von der Präsenzpflicht

Zum Seitenanfang