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Bewertungsmaßstäbe

Im Regelfall gehen in den Jahrgängen 5-10 im Geschichtsunterricht die mündlichen Leistungen mit 60% in die Zeugnisnote ein. Zu den mündlichen Leistungen zählen neben der Mitarbeit im Unterricht auch Präsentationen, Tests, Unterrichtsdokumentationen (z.B. Mappe, Stundenprotokoll), Ergebnisse von Partner- oder Gruppenarbeiten sowie Langzeitaufgaben oder Projekte. Die schriftlichen Leistungen, in der Regel sind dies die Klassenarbeiten, haben einen Anteil von 40%.

Wird in der Oberstufe in einem Semester nur eine Klausur geschrieben, ist das Verhältnis zwischen mündlicher und schriftlicher Leistungen ebenso. Schreiben die Schülerinnen und Schüler zwei Klausuren im Halbjahr, gehen schriftliche und mündliche Leistungen zu je 50% in die Zeugnisnote ein.

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