Liebe Eltern,

vielleicht haben Sie es heute schon der Zeitung entnommen: Zum 2. Schulhalbjahr hat das Ministerium einige neue Regeln in Kraft gesetzt.
Diese beziehen sich vor allem auf die Anzahl der schriftlichen bewerteten Arbeiten.
In den Jahrgängen 5-11 wird in jedem Fach im 2. Halbjahr nur noch eine schriftliche Klassenarbeit/Klausur geschrieben.
In der Q-Phase werden Klausuren nur noch in den 5 Prüfungsfächern geschrieben. Die Q1 verfasst natürlich auch noch die Seminarfacharbeit.
Diese Regelungen sollen die Schüler*innen entlasten. Bitte behalten Sie aber im Blick, dass der Mitarbeitsnote dadurch größeres Gewicht beigemessen wird.

Uns erreichen viele Fragen zum Umgang mit Coronaerkrankungen, Dauer der Isolation usw. Ich hänge die Handreichung des Landes an, die übersichtlich darstellt, wie die Fristen für Isolierung und Quarantäne sind und wann man sich "freitesten" kann.

Wir haben an der Schule derzeit viele Coronainfektionen. Das betrifft die Schüler*innen, aber eben auch die Lehrkräfte. Dadurch kann es zu Situationen kommen, in denen wir den regulären Präsenzunterricht nicht vollständig aufrechterhalten können. Wir handeln in solchen Fällen gemäß dem "Handlungsrahmen für die Schulorganisation unter Omikron" vom 11.01.22. Das heißt, wir werden vereinzelt Klassen aufteilen. Es kann auch passieren, dass einzelne Lerngruppen für einige Tage ins Distanzlernen wechseln müssen.
Distanzlernen ist ja allen Schüler*innen und Lehrkräften mittlerweile gut vertraut. Das Ministerium erinnert nochmal daran, dass im Distanzlernen erbrachte Leitungen notenrelevant sind und auch im Distanzlernen Schulpflicht herrscht, also gestellte Aufgaben verpflichtend bearbeitet und fristgerecht eingereicht werden müssen. Bei Rückfragen stehen Ihren Kindern die unterrichtenden Lehrkräfte per Mail zur Verfügung.


Wie Sie wissen, ist ein aus schulorganisatorischen Gründen anberaumtes Distanzlernen keine Infektionsschutzmaßnahme. Die Schüler*innen können währenddessen Ihr soziales Leben uneingeschränkt führen und ihren Freizeitaktivitäten nachgehen. Quarantäne kann nur vom Gesundheitsamt ausgesprochen werden.


Allen erkrankten Familien wünsche ich gute Besserung und hoffe, dass die Infektionen leicht verlaufen.


Ich grüße Sie herzlich, Barbara Conring

Absonderung sowie Quarantäne- und Isolierungsdauern

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